Gymnasium

Wir freuen uns sehr über diese gelungene Kooperation!

Artikel der Freien Presse dazu vom 29.11.2018:

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Flyer 18 Seite1Flyer Seite2Zukunftsmodell fertiges PlakatPlakat RomeoNachlese 2017:

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Satzung

  • §1 Name und Sitz

Das Clara-Wieck-Gymnasium ist ein musisch-sprachliches Gymnasium mit vertiefter musischer Ausbildung.
Zur Unterstützung der Arbeit des Gymnasiums wurde der "Förderverein des Clara-Wieck-Gymnasiums Zwickau e.V." gegründet. Er hat seinen Sitz in Zwickau, Schlossplatz 1 und ist in das Vereinsregister Chemnitz eingetragen.


  • §2 Zweck des Vereins

(1) Zweck des Vereins ist:
a) die Förderung der Erziehung und Ausbildung der Schüler des Clara-Wieck-Gymnasiums Zwickau und die zusätzliche Erbringung von Mitteln, die es ermöglichen, Unterrichts- und Bildungsmittel zu ergänzen.
b) die Unterstützung des Gymnasiums bei der Einbringung in die Kultur- und Erbepflege der Robert-Schumann-Stadt Zwickau.
c) das Aufbringen von Beihilfen für Klassen- und Gemeinschaftsveranstaltungen der Schule im Rahmen der Schülererziehung und -bildung.
d) die Aufrechterhaltung der Verbindung zwischen der Schule, den Schülern, allen ehemaligen Schülern sowie Freunden und Förderern des Clara-Wieck-Gymnasiums.
e) die Förderung von Bestrebungen, die der Traditionspflege und Gestaltung des kulturellen Lebens in Planitz dienen, wobei das Schloss als kulturelles Zentrum aufgewertet werden soll.


(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(4) Mittel des Vereins und Spenden dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins weder die eingezahlten Beiträge zurück, noch haben sie einen Anspruch auf das Vereinsvermögen. Keine Person darf durch Verwaltungsaufgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder Aufwandsentschädigungen begünstigt werden. Ein Zweckbetrieb ist nur in den Grenzen der §§65ff. Abgabenordnung 1977 zulässig.


  • §3 Mitgliedschaft

(5) Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich der Schule verbunden fühlt und sich im Sinne der Satzung engagiert.
(6) Die Mitgliederversammlung kann Ehrenmitglieder ernennen. Diese Mitgliedschaft ist beitragsfrei.
(7) Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch formlose schriftliche Beitrittserklärung an den Vorstand, die wirksam wird, wenn der Vorstand die Annahme nicht innerhalb von vier Wochen schriftlich ablehnt. Eine Ablehnung bedarf keiner Begründung. Ein abgelehnter Bewerber hat innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ablehnungsbeschlusses das Recht, die nächste Mitgliederversammlung anzurufen. Diese entscheidet endgültig. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme und der Zahlung des Beitrages für das laufende Geschäftsjahr.
(8) Die Mitgliedschaft endet durch Tod (bei juristischen Personen durch Erlöschen) oder schriftliche Austrittserklärung, die zum Schluss des Geschäftsjahres wirksam wird.
Bei satzungswidrigem Verhalten ist der Ausschluss aus dem Verein mit 2/3-Mehrheit der Mitgliederversammlung möglich. Dabei besteht kein Anspruch auf das Vereinsvermögen.

  • §4 Beiträge

Der von den Mitgliedern zu zahlende Jahresbeitrag wird in der Beitragsordnung geregelt und von der Mitgliederversammlung beschlossen. Er wird jeweils für ein Jahr im ersten Quartal erhoben. Das Geschäftsjahr dauert vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres.

Im besonderen Fall sind Beitragsermäßigungen möglich. Spenden sind möglich.

  • §5 Organe des Vereins

Die Organe sind
(9) die Mitgliederversammlung
(10) der Vorstand


  • §6 Der Vorstand

(11) Der Vorstand besteht aus
a. dem Vorsitzenden
b. dem Stellvertreter
c. dem Schatzmeister
d. dem Schriftführer

(12) Der Vorstand kann mit Zustimmung der Mitgliederversammlung auf maximal sieben Mitglieder erweitert werden.
(13) Ein Mitglied des Vorstandes ist Vertreter der Elternschaft.
(14) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand vertreten. Dabei müssen stets zwei Vorstandsmitglieder anwesend sein um den Verein zu vertreten.
(15) Der Vorstand wird auf die Dauer von drei Jahren durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt. Seine Amtszeit dauert bis zur Neuwahl eines Vorstandes an.
(16) Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so kann sich der verbleibende Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung durch Zuwahl ergänzen. Das Ausscheiden aus dem Vorstand muss drei Monate vorher schriftlich angezeigt werden.

  • §7 Mitgliederversammlung

(17) Die ordentliche Mitgliederversammlung ist bis zum 31. Oktober des Geschäftsjahres abzuhalten und beschließt über Beiträge, Entlastung und Wahl des Vorstandes. Sie wählt ferner zwei Kassenprüfer, die der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung einen Kassen-prüfungsbericht zu erstatten haben.
(18) Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Auf Verlangen eines Viertels der Mitglieder, das schriftlich unter Angabe von Gründen bekundet werden muss, ist er dazu verpflichtet.
(19) Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung.
(20) Über die Versammlungsbeschlüsse ist eine vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und vom Schriftführer zu unterzeichnende Niederschrift anzufertigen.
(21) Die Mitgliederversammlung ist ungeachtet der Zahl der erschienen Mitglieder beschluss-fähig. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
(22) Änderungen der Satzung bedürfen einer ¾-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

  • §8 Auflösung

(23) Die Auflösung des Vereins kann nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden, die eigens zu diesem Zwecke einberufen wurde. Es müssen mindestens ¾ der anwesenden Mitglieder der Auflösung zustimmen.
(24) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigende Körperschaft zwecks Verwendung für die Bildung und Erziehung und zur qualitativen Verbesserung der materiellen Ausstattung des Clara-Wieck-Gymnasiums.

Die Neugierde der Kinder ist der Wissensdurst nach Erkenntnis,

darum sollte man diese in ihnen fördern und ermutigen. - John Locke

 

Das CWG hat sich in den vergangenen Jahren zu einer der vielfältigsten, leistungsstärksten und erfolgreichsten Bildungseinrichtungen der Region entwickelt. Ein Teil dieses mittlerweile traditionsreichen Gymnasiums zu sein, ist nicht nur eine Ehre sondern auch eine große Verpflichtung. Diese in entsprechendem Umfang realisieren zu können, war und ist ohne die Unterstützung uns zur Seite stehender Partner nicht möglich.

Stellvertretend für die vielen Gönner, die über viele Jahre kontinuierlich den Förderverein unterstützen, seien an dieser Stelle genannt:

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„So wie das Wetter, so die Leute“...sagt man im Volksmund und so kamen diese dann auch gut gelaunt und zahlreich. Sicherlich auch, weil es etwas zu feiern gab:

Das 25. Schlossfest!

In diesem Jahr war zu Gunsten von kleinen Ständen, einem Trödelmarkt, einer Tombola und diversen netten Köstlichkeiten aus aller Herren Länder auf die große Bühne im Schlosshof verzichtet worden.

Nach sportlichen Höchstleistungen, die bereits am Samstagvormittag erzielt worden waren, blies Sebastian Heier, Klasse 8MS, mit seiner Trompetenfanfare zur Eröffnung und das Treiben auf dem Schlosshof konnte pünktlich 13.00Uhr beginnen.

Zur gleichen Zeit wurden traditionsgemäß die neuen Schülerinnen und Schüler der zukünftigen Klassen 5 im Saal durch unseren Schulleiter Dr. Lars Flemming am Clara-Wieck-Gymnasium aufgenommen und lernten dabei auch ihre neue Klassenleiterinnen kennen. Die Klasse 5MS begrüßte unsere „Neulinge“ unter der Leitung von Luise Eisenbeiß mit ihrer „Schmunzelstein-Geschichte“ sehr herzlich und erntete viel Beifall.

Nachdem die Chöre unseres Gymnasiums gemeinsam mit der Vogtland Philharmonie Greiz/Reichenbach das 25-jährige Jubiläum der Schule bereits mit grandiosem Erfolg im Konzerthaus „Neuen Welt“ eingeläutet hatten, wurde beim Schlossfest im kleineren und intimeren Rahmen musiziert.

So sangen und musizierten Solisten und kleine Ensembles des musischen Profils. Eine schöne Auswahl ihres Könnens, welches von Musical - und Operettenmelodien, bis zu stimmungsvoller Klaviermusik sowie viele kleine und große Akteure aller Instrumentalgruppen zu bieten hatte, lockte viele Zuhörer in die Aula der Schule.

Auf dem Schlosshof ging es zur gleichen Zeit „künstlerisch modisch“ zu.

Schülerinnen präsentieren Eigenkreationen von Studenten der Westsächsischen Hochschule für Modedesign, Standort Schneeberg eindrucksvoll und professionell.

Auch für die Weinliebhaber gab es ein besonderes Schmankerl. Im schönen Gewölbe des D-Flügels wurde nicht nur der eine oder andere gute Tropfen kredenzt, es „verirrten“ sich auch immer wieder tolle Musiker und erfreuten in kleinen Gitarren – oder Gesangsensembles und mit Lounge-Klaviermusik die Gäste. Leib und Seele wurden also gleichermaßen bedient...

„Erste Liebe“ hieß das Theaterstück, welches die Theater-AG der Klassen 8 und 9 unter der Leitung von Silvia Weigelt am späten Nachmittag im Saal zur Aufführung brachte.

Wer wollte, konnte sich also von einem Event zum nächsten begeben oder einfach mal im Schloss-Café bei einem guten Kaffee die Torten- und Kuchenkreationen unserer Eltern und Schüler probieren, die in so großer Auswahl vorhanden waren, wie sie keine Konditorei anzubieten vermag.

Zu guter Letzt verabschiedeten sich unsere Abiturienten in einem Abschlusskonzert von ihrer Schule und von ihrem Planitzer Publikum. Einmal mehr war nach den beeindruckenden Konzerten, die schon während des Schuljahres zu hören gewesen waren, offensichtlich, wieso viele von ihnen ihre musikalische Laufbahn an renommierten Hochschulen für Musik fortsetzen werden.

An dieser Stelle sei nun vor allen Dingen im Besonderen den Schülerinnen und Schülern, Kolleginnen und Kollegen sowie Eltern und dem Förderverein der Schule gedankt, deren Arbeit vor, während und nach diesem wunderbaren Fest nie so offensichtlich wahrgenommen wird.

Das fröhlich-bunte Treiben an dem Tag und die vielen entspannten Besucher sind der Lohn! Bis zum nächsten Jahr...

UD

Die Seite wird derzeit überarbeitet.

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In der Dunkelheit und in völliger Stille ist das Zeitgefühl ein anderes. Das erfahren auch die im Schlosssaal Platz genommenen Gäste. Es ertönt Pink Floyds „Time“. Die schwarz gekleideten Protagonisten des Abends scheinen wirr und doch klar strukturiert über die mittlerweile erleuchtete Bühne zu eilen. Als jeder seinen einstudierten Platz eingenommen hat, folgen Rezitationen von Aussprüchen zum Thema Zeit und deren Verunnützung oder aber deren sinnvoller Brauchbarkeit – eben: Time & tune.

Zum wiederholten Male gastierten Studenten der Fachrichtung Klassischer Gesang / Musiktheater der Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy“ Leipzig am CWG zu einem Konzert. Im Rahmen der zu absolvierenden Testat-Reihe trat der Chor „FelixVocalConsort“ mit dem Programm „Hexadecimal – Chorkonzert zu 16 Stimmen“ auf. Die jungen Frauen und Männer boten innerhalb der KiS-Reihe (Kunst im Schloss) ein außergewöhnliches Konzert selten zu Gehör gebrachter klassischer mehrstimmiger Vokalmusik.

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MargretSchulze 2„Bei einem Besuch ganz in Familie stießen wir in der eigentlich traditionell humanistisch berühmten ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt Pirna-Sonnenstein beim näheren Hinsehen auf dort durch die Nationalsozialisten ermordete Verwandte. Vorwiegend psychisch kranke und geistig behinderte Menschen fielen diesen nationalsozialistischen Krankenmorden zum Opfer“, erinnert sich Margret Schulze. „Dann habe ich persönliches und familiäres Interesse mit dem der Öffentlichkeit in einer Besonderen Lernleistung vereint… und dass es am Ende noch einen Preis gab…“ Die 18-Jährige erhielt für ihre Arbeit „‘Das Vergessen der Vernichtung ist Teil der Vernichtung selbst.‘ Die Krankenmorde im Nationalsozialismus am Beispiel der sächsischen Tötungsanstalt Pirna-Sonnenstein“ einen der fünf ausgelobten Schülerpreise im Rahmen des Wettbewerbes zum 8. Sächsischen Landespreis für Heimatforschung 2015. Ob sie damit gerechnet habe? „Gewisse Chancen hatte ich mir schon ausgerechnet, weil das Thema eine gewisse Aufmerksamkeit einfach verdient hat.“ Insgesamt wurden neun Preise vergeben. Ihre 500 €uro liegen derweil im Sparstrumpf für das kommende Studium (Medizin/Pathologie).

CommB Übergabe 2Im kommenden Jahr feiert das Clara-Wieck-Gymnasium sein 25jähriges Bestehen. Bereits jetzt sind mehrere Projekte darauf ausgerichtet. Dazu zählt auch die alljährliche Vernissage des Leistungskurses Kunst des jeweiligen Abiturjahr-ganges. Der Förderverein des CWG hat sich mit dieser Maßgabe Unterstützung gesucht „und mit der Commerzbank Zwickau zweifelsohne einen interessanten wie interessierten Partner gefunden“, bestätigte Jörg Zimmermann, Filial-Direktor Bereich Privatgeschäftskunden Zwickau.

Aktuell sind 71 Gäste und ein Mitglied online

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